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FG Niedersachsen | Deutsches Besteuerungsrecht für dem Sonderbetriebsvermögen eines Kommanditisten zuzuordnende Beteiligung in Drittstaaten
Eine Beteiligung in einem Drittland ist auch dann dazu geeignet und bestimmt, die Beteiligung der Gesellschafter einer Personengesellschaft zu stärken, wenn die Gesellschaft in dem Drittland vorübergehend und zielgerichtet für einen besseren Marktzugang nicht nur eigene Produkte der Personengesellschaft, sondern auch Produkte von Herstellern in dem Drittland mit seinen Produkten kombiniert und so vertreibt.
Im Streitfall war die Klin., eine KG, in der Herstellung und dem Vertrieb von Erzeugnissen tätig. Die Gesellschafter der KG beteiligten sich jeweils mehrheitlich an verschiedenen im Ausland gegründeten Gesellschaften. Dazu zählte auch eine Limited in Großbritannien. Einer der Gesellschafter mit Wohnsitz im Ausland veräußerte seine Beteiligung an dieser L...