Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einschränkungen für Steuerberater im Bereich freiwilliger Prüfungen
[i]www.bstbk.de dann unter Presse, dann StellungnahmenDie Bundessteuerberaterkammer (BStBK) spricht sich entschieden gegen den Vorschlag des Europäischen Rats zur Änderung der Richtlinie über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (RL 2006/43/EG) aus. Die Änderung sieht vor, dass der Bereich der freiwilligen Prüfung allein durch Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften durchgeführt werden kann. Begründet wird der Änderungsvorschlag mit der Sicherstellung einer Einheitlichkeit der Prüfung.
[i]BStBK entschieden dagegenDie BStBK tritt diesem Ansinnen u. a. aus folgenden Gründen entgegen:
Die Einheitlichkeit der Abschlussprüfung ist bereits durch die strengen Vorgaben der Berufsordnung für Steuerberater gegeben. Denn die Grundsätze, die den Prüfungshandlungen zugrunde liegen, sind die Gleichen.
Der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Steuerberater ist unverhältnismäßig. Es besteht kein öffentliches Interesse daran, dass der Bereich der freiwilligen Prüfungen ausschließlich Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften vorbehalten wird.
Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie führt überdies zu einer unnötigen Ausweitung bürokratischer Hürden. Die für die verpflichtende Abschlussprüfung...