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Steuerberaterprüfung: Gasthörer und gerichtliche Kontrollen von Prüfungsbewertungen
[i]FG München, Urteil vom 4. 7. 2012 - 4 K 688/11 NWB RAAAE-17031 Im entschiedenen Fall hatte ein Steuerberateranwärter beantragt, das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung im Überdenkungsverfahren aufzuheben, mit der Begründung, es habe aufgrund der Anwesenheit eines Gasthörers nicht die erforderliche Chancengleichheit bestanden. Außerdem beklagte er, dass der Zweitkorrektor sich den Bewertungen des Erstkorrektors angeschlossen, auf eine eigene Beurteilung verzichtet habe und diese generell nicht den amtlichen Lösungen des von ihm beauftragten Gutachters entsprächen.
[i]Anwesenheit des Gasthörers teilweise VerfahrensfehlerDas FG München stellte fest, dass die reine Anwesenheit des Gasthörers während der mündlichen Prüfung nicht gegen die Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) verstößt, die Anwesenheit während der Beratungsphasen des Prüfungsausschusses – wie im vorliegenden Fall – jedoch schon, da dann eine Einflussnahme auf die Entscheidungen der Prüfer nicht ausgeschlossen werden kann. [i]Keine gerichtliche Kontrolle der PrüfungsbewertungAußerdem sprach sich der Senat gegen die geforderte gerichtliche Kontrolle der Prüfungskorrektur aus. Die Bewertung der Prüfung beruht auf persönliche, subjektive Erfahrungen und Vorstellungen des Prüfers, dieser hat einen überprüfungsfreien Entscheidungsspielraum. Ein just...