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Das Geschiedenentestament
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3469Die Frage, wie nach einer Scheidung der Ex-Partner langfristig von einer Teilhabe am Nachlass ausgeschlossen werden kann, ohne den vorgesehenen Erben übermäßig in seiner Verfügungsfreiheit über den Nachlass zu beschränken, ist oftmals Thema in der kautelarjuristischen Praxis. Es reicht insoweit nicht aus, den geschiedenen Ehepartner testamentarisch von der Erbfolge auszuschließen. In bestimmten Konstellationen kann der Ex-Partner trotz Enterbung mittelbar am Nachlass beteiligt sein. Um dies zu vermeiden, haben sich in der Praxis im Wesentlichen zwei Gestaltungsvarianten für das sog. Geschiedenentestament entwickelt.
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Ausgangslage
[i]Mittelbare Partizipation am Nachlass durch den Ex-Partner über das gemeinschaftliche KindSelbst wenn ein Geschiedener seinen Ex-Partner in seinem Testament enterbt, kann es bei vorzeitigem Versterben eines gemeinschaftlichen Kindes nach dem Tod des geschiedenen Elternteils zu der meist unerwünschten Rechtsfolge kommen, dass der Ex-Partner indirekt am Nachlass des verstorbenen Ehepartners partizipiert, indem der Ex-Partner das gemeinschaftliche Kind beerbt oder Pflichtteilsansprüche geltend macht.