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NWB Nr. 42 vom Seite 3368

Rückstellungen für Kosten künftiger Betriebsprüfungen

Der BFH zu Großbetrieben

Frank Zeidler und Sonja Mißbach

[i]BFH, Urteil vom 6. 6. 2012 - I R 99/10 NWB TAAAE-16281Mit Urteil vom 6. 6. 2012 - I R 99/10 NWB TAAAE-16281 hat der BFH entschieden, dass bei einer als Großbetrieb eingestuften Kapitalgesellschaft Rückstellungen für die Kosten künftiger Betriebsprüfungen zu bilden sind, soweit die voraussichtlichen Prüfungsjahre bereits abgelaufene Wirtschaftsjahre betreffen. Ob am Bilanzstichtag bereits eine Prüfungsanordnung vorliegt, spielt hierbei keine Rolle. Mit dieser Auffassung wendet sich das Gericht explizit gegen die Ansicht der Finanzverwaltung in H 5.7 (4) EStH 2011, nach welcher eine fehlende Prüfungsanordnung die Rückstellungsbildung ausschließt.

I. Hintergrund

[i]Interne und externe Bp-KostenEine steuerliche Außenprüfung verursacht dem betreffenden Unternehmen nicht nur teilweise hohe Steuernachzahlungen und Zinsen, sondern auch – je nach Dauer, Komplexität und Intensität der Prüfung – umfangreiche interne und externe Kosten. Hierzu zählen beispielsweise die Sach- und Personalkosten der mit der Begleitung der Betriebsprüfung betrauten Personen und Abteilungen (u. a. Steuerabteilung, Rechnungswesen, IT), aber auch Kosten für externe Berater.

[i]Fraglicher Zeitpunkt der RückstellungsbildungIm war strittig, zu welchem Zeitpunkt das Unte...