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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 1

Fall Schweine OHG

Körperschaftsteuerliche Organschaft bei einer Personengesellschaft als Organträger

von Horst Haar

Hier finden Sie den .

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I. Sachverhalte

A. Schlau-GmbH
Die Schlau-GmbH (Sitz und Geschäftsleitung in Moordorf bei Bremen) erzielt in 2010 einen vorläufigen Jahresüberschuss von 0 €. Die Gesellschaft beteiligt sich an anderen Unternehmen und importiert Waren aller Art aus Asien. Gesellschafterin der Schlau-GmbH ist zu 90 % die Schweine-OHG. Die restlichen 10 % der Anteile sind in den Händen des Karl Lauer.

Es besteht seit 9 Jahren ein rechtsgültiger und im Handelsregister eingetragener Gewinnabführungsvertrag i. S. des § 291 Abs. 1 AktG gegenüber der Schweine-OHG, der die Gewinnabführung und Verlustübernahme gem. §§ 301, 302 AktG regelt. In der Bilanz zum ist auf Grund des Vertrages eine Gewinnabführungsverpflichtung von 638 392 € ausgewiesen. Die nachfolgenden Geschäftsvorfälle sind noch bekannt:

1. Beteiligung Q-GmbH
Es wurde eine Vorabausschüttung der Q-GmbH vereinnahmt und wie folgt verbucht:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bank
94 240 €
KapESt-Aufwand
32 000 €
SolZ-Aufwand
1 760 €
an
Beteiligungserträge
128 000 €

Hierzu liegt eine ordnungsgemäße Steuerbescheinigung vor.

Für einen Kredit, der im Zusammenhang mit der Anschaffung der Bete...

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