Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen von Finanzierungsanteilen
Ausgewählte Zweifelsfragen und praktische Gestaltungshinweise
Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat der Gesetzgeber die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1a bis f GewStG ab dem Erhebungszeitraum 2008 neu geregelt . Seitdem war ein gleichlautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom zu Anwendungsfragen des Gesetzes anzuwenden. Die Länderfinanzministerien und das BMF haben nunmehr diese Verwaltungsanweisung durch einen modifizierten Ländererlass vom ersetzt. Der überarbeitete Erlass enthält eine Vielzahl von Ergänzungen und Klarstellungen und ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Allerdings hinterlässt auch er weiterhin eine Reihe von ausgewählten Zweifelsfragen, die der folgende Beitrag neben praktischen Gestaltungshinweisen aufzeigen möchte.
Wann sind die Voraussetzungen für eine gewerbesteuerliche Hinzurechnungspflicht gegeben?
Worin bestehen die Ausnahmen?
In welchen Punkten besteht weiterhin Streitpotenzial?
I. Gemischte Verträge
Enthält der gegenständliche Vertrag Vereinbarungen über verschiedene Leistungskomponenten (gemischter Vertrag) und stellt dabei ein einheitlich...