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IWB Nr. 17 vom Seite 617

Anwendbarkeit der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Fusionsrichtlinie auf Gibraltar-Gesellschaften

Wolfgang Kessler, Moritz Philipp und Julian M. Egelhof

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 641Die Mutter-Tochter-Richtlinie und die Fusionsrichtlinie 2009/133/EG zählen zu den segensreicheren Einfällen der Europäischen Union. Ihre Anwendbarkeit auf Gibraltar-Gesellschaften ist im Hinblick auf die Tatbestandsmerkmale Gesellschaftsform und Besteuerung hoch problematisch. Letztlich verbleibt ein Konfikt zwischen dem Wortlaut der Anhänge dieser Richtlinien einerseits und der ratio legis andererseits. Daher lehnen die Niederlande, Frankreich und Spanien die Anwendung der Fusionsrichtlinie bislang ab, wenn an einem Vorgang eine Gibraltar-Gesellschaft beteiligt ist. Auch jüngere EU-Mitgliedstaaten wenden die Richtlinien wohl nicht auf Gibraltar-Gesellschaften an.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Persönlicher Anwendungsbereich

[i]Drei Voraussetzungen der AnwendungDa der persönliche Anwendungsbereich beider Richtlinien identisch ist (vgl. Art. 2 Buchst. a Mutter-Tochter RL 2011/96/EU und Art. 3 RL 2009/133/EG), entsprechen sich auch die Probleme. Beide Richtlinien nennen drei Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen.

II. Ansässigkeit in einem Mitgliedstaat

[i]Gibraltar-Gesellschaften sind in der EU ansässigGibraltar ist ein britisches Überseegebiet, jedoch weder souverän noch staatsrechtlich betrachtet Teil des Vereinigten Königreichs. Es ist daher nur über di...