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BFH 12.05.2012 I R 73/10, NWB 35/2012 S. 2830

Abgabenordnung | Änderung widerstreitender Steuerfestsetzungen

Gemäß dem kann ein Steuerbescheid bei Doppelberücksichtigung eines Sachverhalts auch dann nach Maßgabe von § 174 Abs. 1 AO geändert werden, wenn der widerstreitende Steuerbescheid von einer Behörde eines EU-Mitgliedstaats stammt.