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FG Nürnberg 7.3.2012 3 K 1045/11, IWB 16/2012 S. 578

FG Nürnberg | Verfassungsmäßigkeit der Tarifvorschriften

(1) Die im Jahr 2009 anzuwendenden Tarifvorschriften bei der ESt sind nicht verfassungswidrig. (2) Die Ungleichbehandlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen gegenüber den sechs anderen Einkunftsarten ist durch die mit dem Abzug an der Quelle verbundene Sicherstellung eines einheitlichen, effizienten und gleichheitsgerechten Vollzugs, der Einschränkung von Möglichkeiten zur Steuerverkürzung, der Vereinfachung des Verfahrens durch den Wegfall des Deklarationsprinzips sowie aufgrund des gesetzgeberischen Typisierungsspielraums gerechtfertigt (EFG 2012 S. 1054).

Hinweis:

Mit Wirkung ab dem VZ 2009 hat der Gesetzgeber eine Abgeltungsteuer mit einen gesonderten, linearen Tarif von 25 % auf Kapitaleinkünfte eingeführt. Dem ESt-Recht lag bislang das Prinzip der gleichmäßigen und einheitli...