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JStG 2013 – Internationale Aspekte für Unternehmen
I. Vorbemerkungen
Der Bundesrat hat jüngst zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über ein Jahressteuergesetz (JStG) 2013 Stellung genommen (BR-Drucks. 302/12 (B) vom ). Auch wenn die große Unternehmensteuerreform in diesem Jahr ausfallen wird (vgl. Dorfmueller, Steuerboard DB0481949), bringt das JStG 2013 bedeutsame Änderungen für Unternehmen, die nachfolgend vorgestellt werden. Die Neuregelungen sollen grundsätzlich ab gelten.
II. Steuerpflicht für Beteiligungserträge aus Streubesitz
Bislang sind in- und ausländische Beteiligungserträge, d. h. Dividenden und Veräußerungsgewinne i. S. des § 8b Abs. 1 und 2 KStG, bei Körperschaften effektiv nur zu 5 % körperschaftsteuerpflichtig (§ 8b Abs. 3 und 5 KStG). Unabhängig davon wird bei Dividenden der Kapitalertragsteuerabzug durchgeführt (§ 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Bei beschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen ohne inländische Betriebsstätte hat der Kapitalertragsteuerabzug auf Dividenden grundsätzlich abgeltende Wirkung (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG), soweit nicht eine Entlastung nach der Mutter-Tochter-Richtlinie (§ 43b i. V. mit § 50d EStG) oder ein DBA Anwendung findet. Nach dem NWB TAAAD-95597 (DStR 2011 S. 2038) ist die Abgeltungsw...