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Bilanzierung | Netzwerkkabel als eigenständige bewegliche Wirtschaftsgüter
Der Einbau von Netzwerkkabeln in den Kabelschächten eines bestehenden Bürogebäudes führt nicht zu sofort abziehbarem Instandhaltungsaufwand, sondern zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten für eigenständige bewegliche Wirtschaftsgüter. Die Kabel sind keine wesentlichen Gebäudebestandteile, sondern können jederzeit wieder ausgebaut und anderweitig verwendet werden.
Grützner, Bilanzierung von Grundstücken und Gebäuden, Teil A, BBK 9/2012 S. 411 NWB MAAAE-08516 und Teil B, BBK 10/2012 S. 461 NWB AAAAE-09369.
Graumann, Aktivierung von Herstellungskosten – Die neue IDW Stellungnahme RS HFA 31, BBK 3/2011 S. 121 NWB ZAAAD-60440.