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BBK Nr. 3 vom Seite 121

Aktivierung von Herstellungskosten

Die neue IDW Stellungnahme RS HFA 31

Prof. Dr. Mathias Graumann

[i]Theile, Herstellungskosten nach BilMoG – Praxisfälle zum BilMoG, BBK 12/2009 S. 607, NWB ZAAAD-22804Mit der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 31 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer die Stellungnahme des Hauptfachausschusses 5/1991 ersetzt. Die Neufassung wurde durch die Novellierung des Herstellungskostenbegriffs im Zuge des BilMoG notwendig. Graduelle Anpassungen erfolgten bei der Behandlung der Sonderfälle „Aktivierung von Fremdkapitalzinsen” sowie „Zölle und Verbrauchsteuern”. Auf Basis der Stellungnahme IDW RS HFA 31 liefert der vorliegende Beitrag eine Gesamtschau der Vorschriften zur Aktivierung von Herstellungskosten unter besonderer Berücksichtigung bestehender Ermessensspielräume.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Einführung

1. Rechtsgrundlagen

§ 255 Abs. 2 HGB definiert Herstellungskosten als diejenigen Aufwendungen,

„die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.

Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung so...