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Vertragsrecht | Keine außerordentliche Kündigung des Vertrags über Leihe und Wartung von Kopiergeräten
Steht die Bereitstellung und kontinuierliche Nutzungsmöglichkeit eines Kopiergeräts gegen eine monatliche Entgeltpauschale im Vordergrund, unterliegen die vertraglichen Vereinbarungen den Bestimmungen des Mietrechts. Dies gilt auch, wenn neben der eigentlichen Gebrauchsüberlassung Wartungsarbeiten geschuldet werden. Die Folge ist, dass der vereinbarte Mietzins grds. für die gesamte Mietdauer zu entrichten ist und sich der Vermieter nach einer Kündigung ersparte Aufwendungen solange nicht anrechnen lassen muss, wie der Mieter nicht ausnahmsweise durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert ist (§ 537 Abs. 1 BGB). Je nach Einzelfall kann auch eine Beurteilung nach Werk- oder Dienstvertragsrecht richtig sein. Nach Ansicht des Senat kann sich dann auch bei Beur...