Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 31 vom Seite 2519

Übertragung und Überführung von Einzelwirtschaftsgütern

Sören Goebel und Markus Ungemach

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2539Mit Schreiben vom (BStBl 2011 I S. 1279) hat das BMF zur Anwendung des § 6 Abs. 5 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom Stellung genommen (vgl. hierzu bereits Gragert/Wißborn, NWB 12/2012 S. 972). Der vorliegende Beitrag stellt die für die Beratungspraxis wichtigen Aussagen dieses – auf alle noch offenen Fälle anwendbaren – Anwendungsschreibens dar und gibt darüber hinaus auf Basis bereits ergangener Verwaltungsverlautbarungen ergänzende Hinweise.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Definitionen und Anwendungsbereiche

Die im Rahmen der Anwendung des § 6 Abs. 5 EStG relevanten Begriffe der Überführung und Übertragung werden voneinander abgegrenzt und ertragsteuerrechtlich eingeordnet.

Die Finanzverwaltung legt dar, was sie unter der Voraussetzung der Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven versteht.

[i]Persönlicher und sachlicher AnwendungsbereichAußerdem wird dargestellt, für welche Steuerpflichtigen bzw. Rechtsträger der persönliche und für welche Wirtschaftsgüter der sachliche Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 EStG eröffnet ist. Dabei wird bspw. der Frage nachgegangen, in welchen Fallgestaltungen auch (doppelstöckige) Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften von § 6 Abs. 5 EStG ...