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StuB 14/2012 S. 567

Entlassung einer Treuhänderin wegen Beauftragung eines von ihr geführten Unternehmens

Die Entlassung eines Insolvenzverwalters (ebenso: eines Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren) setzt einen wichtigen Grund voraus (§ 59 Abs. 1 Satz 1, § 313 Abs. 1 Satz 3 InsO). Ein solcher liegt u. a. dann vor, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht gestört ist und diese Störung ihre Grundlage in einem pflichtwidrigen Verhalten des Verwalters hat, das objektiv geeignet ist, das Vertrauen des Insolvenzgerichts in seine Amtsführung schwer und nachhaltig zu beeinträchtigen. Im entschiedenen Fall hatte eine Treuhänderin die Erledigung der ihr übertragenen Zustellungsaufgaben (§ 8 Abs. 3 InsO) von der Gewährung einer erhöhten, gesetzlich nicht vorgesehenen Vergütung abhängig gemacht. Darin liegt nach Ansicht des BGH eine erhebliche Pflichtverletzung, weil...