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FG Münster Urteil v. - 14 K 2289/11 E EFG 2012 S. 1674 Nr. 17

Gesetze: EStG § 35a Abs. 2 Satz 1

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

Ausführen eines Hundes keine haushaltsnahe Dienstleistung im Haushalt

Leitsatz

1) Werden Aufwendungen für das Ausführen von Hunden als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht, so sind die Voraussetzungen der Begünstigung nur dann erfüllt, wenn das Ausführen im Haushalt des Steuerpflichtigen stattfindet, nicht jedoch, wenn die Tiere außerhalb der Wohnung oder des Gartens des Steuerpflichtigen ausgeführt werden.

2) Dass Haustiere als Sachen unmittelbar dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehören, hat auf das Erfordernis, dass die Dienstleistung im Haushalt stattfinden muss, keine Auswirkung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2013 S. 1431 Nr. 23
EFG 2012 S. 1674 Nr. 17
NJW 2012 S. 10 Nr. 29
NWB-Eilnachricht Nr. 29/2012 S. 2363
StBW 2012 S. 680 Nr. 15
BAAAE-13092

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