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StuB Nr. 20 vom Seite 786

Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung zu § 35a EStG

StB Michael Seifert

§ 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom hierzu Stellung bezogen, wobei insbesondere die höchstrichterliche Rechtsprechung Berücksichtigung fand. Jedoch hat sich die aktuelle Rechtsprechung dieser Rechtsauslegung nicht uneingeschränkt angeschlossen. Auf die aktuellen Entwicklungen wird nachfolgend eingegangen.

Meier, Haushaltsnahe Dienstleistungen, infoCenter NWB UAAAC-33985

Kernfragen
  • Welche haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse gelten als begünstigte Tätigkeiten im Privathaushalt?

  • Was gilt sonst für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse?

  • Welche weiteren aktuellen Entwicklungen gibt es?

I. Schaubild zu den begünstigten Tätigkeiten im Privathaushalt

Die [i]Hilbert, Leistungen eines „Hundegassi-Service“ als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG, NWB 37/2017 S. 2808 NWB EAAAG-56194 Schmidt, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Grundlagen NWB TAAAE-62140 Berechnungsprogramm, Haushaltsnahe Dienstleistungen – Berechnungsbogen mit Formularen, Arbeitshilfe NWB GAAAE-14019 nachfolgende Übersicht zeigt die begünstigten Tätigkeiten im Privathaushalt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Begünstigte Tätigkeit im Privathaushalt
Steuerermäßigung
Minijobber im Haushaltsscheckverfahren (Arbeitslohn bis zu 450 € monatlich)
20 % der Aufwendungen, höchstens 510 € jährlich
Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, P...