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StuB 13/2012 S. 522

Berücksichtigung von Ausfallgarantien Dritter bei der Bewertung von effektiv ausfallgefährdeten Kreditforderungen

(1) Die Bewertung einer Forderung mit dem niedrigeren Teilwert statt mit dem Nennwert ist gem. rkr. Urteil des Hessischen , 4 K 2577/07 NWB BAAAD-99757 unzulässig, wenn mit dem Ausfall der Forderung tatsächlich nicht zu rechnen ist. (2) Die Sicherheit muss dabei nicht (wie z. B. bei einer Bürgschaft oder einer Hypothek oder einer Sicherungsgrundschuld) i. S. einer gesetzlichen oder mit dem Schuldner vereinbarten Akzessorietät der gesicherten Forderung nachfolgen. (3) Eine von der Muttergesellschaft erklärte Übernahme der Ausfallhaftung für wertgeminderte Forderungen ist ebenso wie eine Debitoren- oder Delkredereversicherung, mit denen sich der Unternehmer bei einem Dritten gegen den Ausfall seiner Forderungen versichert hat, im Rahmen der Teilwertermittlung ...