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IWB Nr. 13 vom Seite 481

Auswirkungen der neuen spanischen Vermögensteuer auf Nichtresidente

Steuern in Spanien

Dr. Burckhardt Löber und Fernando Lozano

Spanien und Deutschland haben nacheinander die Vermögensteuer abgeschafft. Doch dann kam die spanische Immobilien- und Finanzkrise und aus Geldnot des Staates hat die Vorgängerregierung Zapatero die Vermögensteuer mit Königlichem Gesetzesdekret 13/2011 vom wieder eingeführt. Die Regierung Rajoy war froh darüber, dass ihr diese Aufgabe bereits abgenommen worden war. Das Gesetz soll lediglich für die Jahre 2011 und 2012 gelten, wobei die entsprechenden Vermögensteuererklärungen jeweils 2012 und 2013 vorzulegen sind.

I. Beginn der Steuerpflicht bei 700.000 € Vermögen

[i]Die neue Regelung knüpft an die frühere Vermögensteuer an, die abgeschafft warSteuerpflichtig ist, wer ein Vermögen besitzt, das mehr als 700.000 € beträgt (Art. 28 Ley 19/1991, de 6 de junio, del Impuesto sobre el Patrimonio, BOE Nr. 136 vom ). Die entsprechenden Formulare, die vom spanischen Wirtschafts- und Finanzministerium herausgegeben werden, sind bei Fälligkeit bei der zuständigen spanischen Finanzbehörde online einzureichen. Die Steuersätze ändern sich gegenüber der früheren Regelung nicht. Sie belaufen sich auf 0,2 % bis 2,5 % des Vermögens, je nach dessen Höhe (Art. 30 Ley 19/1991).

II. Vermögensteuertabelle und Erläuterungen

[i]Freibetrag: 700.000 € zuzüglich 300.000 € für die innegehabte Wohnung (nur für Residentes)


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Base liquidable – Hasta euros

Wer also als nicht Ansässiger