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Fall Raser und Biker GmbH
Innergemeinschaftlicher Warenverkehr, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, Vermietungsleistung
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I. Sachverhalt
Allgemeines
Die beiden Freunde Roman Raser (RR) und Bastian Biker (BB) aus Dresden sind begeisterte Fahrradfahrer. RR und BB nutzten in den vergangenen Jahren jede freie Minute um in RRs Hobbywerkstatt an ihren Fahrrädern zu basteln und diese damit leistungsfähiger zu machen. Eines Tages überlegte sich RR seinen Freund zu fragen, ob sie nicht ihr gemeinsames Hobby zum Beruf machen wollen. BB war sofort begeistert und so gründeten die beiden die Raser & Biker GmbH (GmbH) mit Sitz in Dresden. Gesellschaftszweck der GmbH sollte zum einen die Herstellung und der Vertrieb von Fahrrädern aller Art sein. Zum anderen hatten sich die beiden überlegt, dass die Vermietung von Fahrrädern an Touristen sicherlich auch sehr lukrativ sein würde.
Der Wert der Gesellschaftsanteile wurde am im Rahmen der konstituierenden Gründerversammlung mit je 15 000 € veranschlagt. Roman Rasers Einlage bestand in seiner Hobbywerkstatt mit dem dazugehörenden Grund und Boden (zutreffender gemeiner Wert 10 000 €) und 5 000 € Bargeld. Bastian Biker legte verschiedene Werkzeuge (zutreffender gemeiner ...