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SteuerStud Nr. 7 vom Seite 408

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Abgeltungsteuer und ihre Ausnahmen

Gerhard Gunsenheimer

Seit dem gilt die mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom geänderte Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Hiernach sollte eine vereinfachte Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem einheitlichen Einkommensteuertarif in Höhe von grundsätzlich 25 % (§ 32d Abs. 1 EStG) eingeführt und eine abgeltende Wirkung in Form des Kapitalertragsteuerabzugs bei der Auszahlung und damit an der Quelle vorgenommen werden. Damit einhergehend sollte die Besteuerung der privaten Kapitalanlage in der Einkommensteuerveranlagung des Steuerpflichtigen entfallen (§ 43 Abs. 5 Satz 1 EStG). Ob mit der am in Kraft getretenen Neuregelung tatsächlich eine Vereinfachung und Erleichterung in der Besteuerungspraxis eingetreten ist, darf bezweifelt werden. Bei der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist nunmehr nicht nur der geänderte § 20 EStG, sondern auch der neu eingefügte § 32d EStG mit seinen zahlreichen Ausnahme- und Günstigerprüfungen zu beachten.

I. Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

1. Allgemeines

Die wichtigsten Formen der Kapitalgesellschaften sind die AG und die GmbH. Sie sind als juristische Personen eigene Rechtspersönlichkeiten und unterliegen der Körperschaftsteuer. ...