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BBK Nr. 13 vom Seite 614

Die Berechnung der Einspruchsfrist

Tipps und Hinweise für das Einspruchsverfahren (Teil 2)

Bernd Rätke

[i]Rätke, Tipps und Hinweise für das Einspruchsverfahren – Teil 1: Einspruch gegen den richtigen Bescheid, BBK 12/2012 S. 564 NWB FAAAE-11034Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Einspruch ist die fristgerechte Einlegung. Bei der Berechnung der Einspruchsfrist gibt es in der Praxis aber eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten, die sich auf den Beginn und das Ende der Einspruchsfrist auswirken. Anhand von Beispielen werden die Grundsätze und Besonderheiten im Teil 2 der Reihe zum Einspruchsverfahren dargestellt.

Die Reihe „Tipps und Hinweise für das Einspruchsverfahren” gliedert sich in die folgenden Teile:

I. Fristbeginn mit Bekanntgabe des Bescheids

1. Grundsatz: Der Drei-Tage-Zeitraum

[i]Einspruchsfrist: ein Monat Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat und beginnt mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO). Bei Steuerbescheiden, die – wie üblich – mit einfachem, d. h. gewöhnlichem Brief ...