Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Berechnung der Einspruchsfrist
Tipps und Hinweise für das Einspruchsverfahren (Teil 2)
[i]Rätke, Tipps und Hinweise für das Einspruchsverfahren – Teil 1: Einspruch gegen den richtigen Bescheid, BBK 12/2012 S. 564 NWB FAAAE-11034Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Einspruch ist die fristgerechte Einlegung. Bei der Berechnung der Einspruchsfrist gibt es in der Praxis aber eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten, die sich auf den Beginn und das Ende der Einspruchsfrist auswirken. Anhand von Beispielen werden die Grundsätze und Besonderheiten im Teil 2 der Reihe zum Einspruchsverfahren dargestellt.
Die Reihe „Tipps und Hinweise für das Einspruchsverfahren” gliedert sich in die folgenden Teile:
Teil 1: Einspruch gegen den richtigen Bescheid, NWB FAAAE-11034
Teil 2: Die Berechnung der Einspruchsfrist, NWB LAAAE-12445
Teil 3: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumnis der Einspruchsfrist, BBK 14/2012 S. 649 NWB DAAAE-12426
Teil 4: Form und Inhalt des Einspruchs, NWB FAAAE-12447
Teil 5: Verlauf und Abschluss des Einspruchsverfahrens, NWB ZAAAE-12449
I. Fristbeginn mit Bekanntgabe des Bescheids
1. Grundsatz: Der Drei-Tage-Zeitraum
[i]Einspruchsfrist: ein Monat Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat und beginnt mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO). Bei Steuerbescheiden, die – wie üblich – mit einfachem, d. h. gewöhnlichem Brief ...