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NWB Nr. 26 vom Seite 2119

Auswirkungen des ESUG auf die Steuerberatungspraxis

Volker Römermann und Jan-Philipp Praß

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2168Die am in Kraft getretenen Änderungen des Insolvenzrechts durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wirken sich auf die Steuerberatungspraxis in vielerlei Hinsicht aus. Nicht nur aus dem insgesamt höheren Beratungsbedarf der Mandanten bei der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens ergeben sich neue Aufgaben für Steuerberater; vor allem bei der Ausstellung der sog. Sanierungsfähigkeitsbescheinigung gem. § 270b Abs. 1 Satz 3 InsO und der Ausarbeitung von Insolvenzplänen sind Steuerberater gefragt.

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Kein Schutzschirmverfahren ohne Sanierungsfähigkeitsbescheinigung

[i]Sanierungsfähigkeitsbescheinigungen ist zentrales Dokument vorabDie Sanierungsfähigkeitsbescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass das neu geschaffene sog. Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) angeordnet wird. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Insolvenzeröffnungsverfahren, in welchem dem Schuldner verschiedene Privilegien zukommen, während er – so jedenfalls die Idee des Gesetzgebers – einen Insolvenzplan ausarbeitet. Als Aussteller der Bescheinigung nach § 270b Abs. 1 Satz 3 InsO sind Steuerberater prädestiniert und auch vom Gesetz ausdrücklich benannt. Sie müssen allerdings „in Insolvenzsachen erfahr...