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Abkopplung der Herstellungskosten vom Herstellungsvorgang!?
Die Finanzverwaltung macht ernst: Mit dem Entwurf der EStÄR 2012 wird die vom BMF bereits 2010 angekündigte Richtlinienänderung zur Ausweitung der steuerlichen Herstellungskostenuntergrenze vollzogen. Die Anwendung ist für Veranlagungszeiträume ab 2012 vorgesehen!
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Neudefinition des steuerlichen Herstellungskostenbegriffs
[i]Ausweitung der steuerlichen HerstellungskostenuntergrenzeMit R 6.3 Abs. 1 EStÄR 2012 (Entwurf) sollen zusätzlich in die steuerlichen Herstellungskosten einbezogen werden:
Kosten der allgemeinen Verwaltung,
Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs,
Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen,
Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung.
Die Neuregelung steht der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung nach R 6.3 EStR 2008 (Einbeziehungs wahlrecht für den Zeitraum der Herstellung) entgegen und wird in der Praxis erhebliche Auswirkungen haben.
Abbildung 1 stellt die unterschiedlichen Definitionen der Herstellungskosten nach Handels- und Steuerrecht einander gegenüber:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
[i]Prinz, Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB
für die steuerliche Gewinnermittlung nach BilMoG, in: NWB Praxishandbuch
Bilanzsteuerrecht, Herne 2012, Anm. 365 S. 71 |
HGB vor BilMoG |
HGB i. d. F. des BilMoG |
R 6.3 EStÄR 2012
(Entwurf) | |
Materialeinzelkosten | Gebot | Gebot | Gebot | Gebot |
Fertigungseinz... |