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Fall Schlau GmbH, Schweine OHG und Kurz-GmbH
Organschaft, Einkommenvermittlung, Forderungsausfall, Verlustvortrag, Körperschaftsteuererstattung
Hier finden Sie die Klausur als PDF: Datei öffnen
I. Sachverhalt
A. Schlau GmbH
Die Schlau GmbH (Sitz und Geschäftsleitung in Moordorf bei Bremen) erzielt in 2010 einen vorläufigen Jahresüberschuss von 0 €. Die Gesellschaft beteiligt sich an anderen Unternehmen und importiert Waren aller Art aus Asien.
Gesellschafterin der Schlau GmbH ist zu 90 % die Schweine OHG. Die restlichen 10 % der Anteile sind in den Händen des Karl Lauer.
Es besteht seit 9 Jahren ein rechtsgültiger und im Handelsregister eingetragener Gewinnabführungsvertrag i. S. des § 291 Abs. 1 AktG gegenüber der Schweine OHG, der die Gewinnabführung und Verlustübernahme regelt. In der Bilanz zum ist aufgrund des Vertrages eine Gewinnabführungsverpflichtung von 638 392 € ausgewiesen.
Die nachfolgenden Geschäftsvorfälle sind noch bekannt:
1. Beteiligung Q-GmbH
Es wurde eine Vorabausschüttung der Q-GmbH vereinnahmt und wie folgt verbucht:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bank | 94 240 € | ||
KapESt-Aufwand | 32 000 € | ||
SolZ-Aufwand | 1 760 € | ||
an | Beteiligungserträge | 128 000 € |
Hierzu liegt eine ordnungsgemäße Steuerbescheinigung vor.
Für einen Kredit, der im Zusammenhang mit der Anschaffung der Beteiligung aufgenommen wurde, sind 10 200 € Zinsaufwand gebucht worden.