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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 364

Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung 2012/2013

Klausur aus dem Prüfungsgebiet Steuerrecht

Torsten Utz

Sachverhalt

Teil I: Einkommensteuer
Private Verhältnisse

Die seit dem verwitwete Kerstin Schneider (geb. ) wohnt in Erfurt. Ihr Ehemann kam durch ein Flugzeugunglück ums Leben; die Eheleute haben bis zum Todeszeitpunkt des Ehemannes eine intakte Ehe geführt.

Aus der Ehe ging ein Kind, Bernd Schneider (geb. ), hervor. Bernd, der auch im Jahr 2011 im geräumigen Einfamilienhaus seiner Mutter lebt, studierte das ganze Jahr an der Universität in Ilmenau, Thüringen. Bernd hat den gesetzlichen Grundwehrdienst von neun Monaten abgeleistet. Bernd übte im Zeitraum vom bis zum einen „Minijob” aus und erhielt hierfür stets am Monatsletzten 400 € (somit insgesamt 4 800 € im Jahr 2011) in bar ausgezahlt. Sein Arbeitgeber versteuerte den Arbeitslohn zulässigerweise nach § 40a Abs. 2 EStG. Von diesen Bezügen bezahlte er ab dem angefallene studienbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten zur Universität, Immatrikulationsgebühren, Aufwendungen für Fachliteratur und Nachhilfe) in steuerlich berücksichtigungsfähiger Höhe von insgesamt 1 750 €. Des Weiteren bezieht Bernd von seiner geschiedenen Ehefrau seit dem monatlich Unterhalt i. H. von 263,50