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IWB Nr. 9 vom Seite 329

Einkünfte aus unselbständiger Arbeit im neuen DBA NL 2012

Neues DBA mit den Niederlanden

Frank Dekker

Das neue Deutsch-Niederländische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA NL 2012) entspricht, mehr als das heutige DBA, dem Text des OECD-Musterabkommens (Text 2010; „Musterabkommen”). Deshalb gibt es auf dem Gebiet der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit und der anderen dazu zu zählenden Einkünfte (Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen, Einkünfte von Künstlern und Sportlern, Ruhegehälter, Renten und Sozialversicherungsleistungen, und Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst) einige wichtige Änderungen festzustellen. Daneben haben die Niederlande und Deutschland für einige dieser Einkünfte Sondervereinbarungen im DBA NL 2012 getroffen. In diesem Beitrag werden die betreffenden Artikel einzeln erörtert aus niederländischer Sicht.

I. Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (Artikel 14 DBA NL 2012)

1. Allgemeines

[i]Unselbständige Arbeit Artikel 14 DBA NL 2012 gilt für alle Einkünfte aus unselbständiger Arbeit („Arbeitsvertrag”), mit Ausnahme der Einkünfte von Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsmitgliedern, Ruhegehälter, Renten und Sozialversicherungsleistungen, Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst, Einkünfte von Gastprofessoren und Lehrern. So ist Artikel 14 DBA NL 2012 ein Auffangartikel für diese Kategorie von Einkünften und kommt für die Einkün...