Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zollrecht; | Übereinkommen über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen
Mit Gesetz v. hat die Bundesrepublik Deutschland dem Übereinkommen v. über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen zugestimmt. Das Übereinkommen, die im Anhang aufgeführten Erklärungen der Mitgliedstaaten, die Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zu Art. 20 Abs. 6 und die Erklärung der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik und der Republik Österreich zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs sind im BGBl 2002 II S. 1387 ff. veröffentlicht.