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BFH 01.02.2012 I R 34/11, StuB 7/2012 S. 283

Einkommensteuer | Ausländischer Veräußerungsverlust und Progressionsvorbehalt

Ein im Ausland realisierter Verlust aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs, der abkommensrechtlich in Deutschland nur bei der Festsetzung des Steuersatzes (sog. Progressionsvorbehalt) zu berücksichtigen ist, unterfällt nicht der sog. Fünftel-Methode für außerordentliche Einkünfte (Bezug: § 32b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG 2002).

Praxishinweise

Im Urteilsfall veräußerten die im Jahr 2006 zeitweise unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten ihre in der Schweiz betriebene zahnärztliche Gemeinschaftspraxis und erzielten dabei einen Verlust. Das Besteuerungsrecht hierfür stand nach dem DBA-Schweiz der Schweiz zu. Der Verlust darf aber bei der Einkommensteuerveranlagung für die übrigen, in Deutschland erzielten steuerpflichtigen Einkünfte im Wege des negativen Progression...