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BFH 24.02.2012 IX B 146/11, StuB 7/2012 S. 282

Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17 Abs. 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob sich die Beteiligungsgrenze nach der im Jahr der Veräußerung geltenden Wesentlichkeitsgrenze gem. § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 richtet – und damit zurückwirkt – oder ob der Beteiligungsbegriff veranlagungszeitraumbezogen auszulegen ist, indem das Tatbestandsmerkmal „innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft wesentlich beteiligt” in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum nach der in diesem Veranlagungszeitraum jeweils geltenden Beteiligungsgrenze zu bestimmen ist (Bezug: § 17 Abs. 1, § 52 Abs. 1 EStG 1999; § 69 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 FGO).

Praxishinweise

Mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 wurde die Wesentlichkeitsgrenze in § 17 Abs. 1 EStG von 25 % auf 10 % gesenkt. Der früher für § 17 EStG zuständige VIII. Senat des BFH hatte mit ...