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NWB-EV Nr. 4 vom Seite 111

Dividendenzahlungen an ausländische Kapitalgesellschaften

Europarechtliche Grenzen von Quellensteuern

Jens Intemann

Bei der Ausschüttung von Gewinnen einer inländischen Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner ist regelmäßig Kapitalertragsteuer gem. § 43 EStG einzubehalten und an den Fiskus abzuführen. Der Einbehalt von Kapitalertragsteuer an der Quelle soll die Besteuerung sicher stellen und vereinfachen. Bei der Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug unterscheidet das Gesetz zunächst nicht zwischen einer Gewinnausschüttung an ausländische oder inländische Anteilseigner. Da es im Ergebnis jedoch zu unterschiedlichen Besteuerungsfolgen kommt, je nachdem ob der Gewinn an einen inländischen oder ausländischen Gesellschafter ausgeschüttet wird, ist der Kapitalertragsteuerabzug an den europarechtlichen Rahmenbedingungen zu messen. Der Kapitalertragsteuerabzug ist gem. § 43b EStG nicht vorzunehmen, wenn die Gewinnausschüttung an eine ausländische (Mutter-)Gesellschaft fließt. § 43b EStG stellt eine innerstaatliche Umsetzung der europäischen Mutter-Tochter-Richtlinie dar. Darüber hinaus hat der EuGH entschieden, dass auch bei einer sog. Streubesitzbeteiligung ein Kapitalertragsteuerabzug europarechtswidrig ist ( NWB TAAAD-95597). Der Beitrag stellt die Rechtslage bei der Zahlung von Divide...