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Einkommensteuer; | Einkünfte aus Kapitalvermögen bei ausländischer Lebensversicherung
Die Steuerfreiheit von Erträgen aus einer Lebensversicherung ist nicht davon abhängig, dass die Beiträge zu der Lebensversicherung als Sonderausgaben abgezogen werden können (FG Rhl.-Pfalz, Urt. v. - 6 K 1796/00, EFG 2002, 193). •Hinweis: Im Streitfall hatten die Kl. ein Wertpapierdepot in der Schweiz. Dieses wurde durch ein Darlehen bei der gleichen Bank finanziert und war durch Lebensversicherungen bei einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft abgesichert. Aus den Wertpapiererträgen wurden sowohl die Darlehenszinsen getragen als auch die Beiträge zu den Lebensversicherungen geleistet. Durch die Auszahlung der Lebensversicherungssummen wurde das Darlehen getilgt. Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG gehören Zinsen aus Versicherungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG, die mit Beiträgen verrechnet werden oder im Versicherungsfall oder im Fall des Rüc...