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Schweiz; | Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich
Mit Inkrafttreten des Protokolls am zur Änderung des DBA mit Österreich werden von Gesellschaften vereinnahmte Dividenden, die am oder nach dem aus maßgeblichen Beteiligungen (20 %) zufließen, vollständig von der Quellensteuer entlastet (zur Zeit noch auf dem Wege der Rückerstattung). Alle übrigen nicht qualifizierenden Dividenden, die am oder nach dem zufließen, unterliegen neu einer nicht rückforderbaren Quellensteuer von 15 % (bisher 5 %). Zinsen, die am oder nach dem zufließen, unterliegen nicht mehr der Quellensteuer.