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BMF 24.01.2002 , IWB 6/2002

Körperschaftsteuer; | Vergütung des Körperschaftsteuer- erhöhungsbetrags

Das Folgendes mitgeteilt: Eine Vergütung der Körperschaftsteuererhöhungsbeträge ist bei beschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 52 KStG a. F. für alle Ausschüttungen zulässig, für die der vierte Teil des Körperschaftsteuergesetzes nach § 34 Abs. 9 KStG in der Fassung des UntStFG letztmals anzuwenden ist.

[vW]