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Doppelbesteuerung; | unbeschränkte Steuerpflicht von Einkünften und Anwendung des Progressionsvorbehalts
(1) Ob bestimmte Einkünfte den Regeln über die unbeschränkte Steuerpflicht unterliegen, ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Erzielens der Einkünfte zu beurteilen. (2) § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG ist wörtlich und nicht teleologisch reduziert auszulegen. (3) § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG ist nicht verfassungswidrig. (4) § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG verstößt gegen kein ”Gebot der inneren Sachgesetzlichkeit”. (5) Die Anwendung von § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG setzt abkommensrechtlich lediglich voraus, dass das einschlägige DBA die Berücksichtigung eines Progressionsvorbehalts nicht verbietet ().