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IWB 4/2002

Allgemeines; | Abgabefrist für Steuererklärungen und Meldungen von Auslandsbeteiligungen

Für das Kalenderjahr 2001 sind die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, gesonderten oder gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 AStG sowie die Meldungen über die Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, Vermögensmassen, Personenvereinigungen und Personengesellschaften bis zum abzugeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Frist verlängert werden (.

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