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Steuerrecht; | Einbringung von Unternehmensteilen
In der Rs. C-43/00 hat der EuGH am auf die ihm vom Vestre Landsret mit Beschl. v. vorgelegten Fragen für Recht erkannt: (1) Art. 2 Buchst. c und i der Richtlinie 90/434/EWG des Rates v. über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, ist dahin auszulegen, dass eine Einbringung von Unternehmensteilen i. S. der Richtlinie nicht vorliegt, wenn im Rahmen einer Übertragung der Betrag eines von der einbringenden Gesellschaft aufgenommenen Darlehens bei dieser verbleiben und die entsprechende Darlehensschuld auf die übernehmende Gesellschaft übertragen werden soll. Dabei ist unerheblich, dass die einbringende Gesellschaft eine kleine Anzahl von Aktien ei...