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BFH 13.11.2001 VII R 88/00, IWB 3/2002

Zollrecht; | gemeinschaftliches Versandverfahren

Der ) folgende Entscheidung getroffen: (1) Art. 859 Nr. 6 ZKDVO, wonach das Nichtentstehen einer Zollschuld im Fall einer Pflichtverletzung im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren (Nichtwiedergestellung der Ware bei der Bestimmungsstelle) u. a. von dem Nachweis abhängt, dass den Beteiligten bzw. seinen Erfüllungsgehilfen (Warenführer) keine grobe Fahrlässigkeit trifft, ist gültig. Die Vorschrift verletzt nicht höherrangiges Gemeinschaftsrecht. (2) Diese Zollvorschrift ist auch im Fall der Einfuhrumsatzsteuer anzuwenden.

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