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Kernbrennstoffsteuer | Kein vorläufiger Rechtsschutz
Nach dem ist ein mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer der angefochtenen Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift begründeter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abzulehnen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls dem Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes kein Vorrang vor dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt. Einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bedarf es in diesen Fällen grds. nicht.
Aussetzung der Vollziehung ist bekanntlich zu gewähren, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids bestehen. Das Ermessen, das insoweit vom Gesetz für Behörde und Gericht eröffnet ist, ist in der Regel auf null reduziert, wenn solche Zweifel bestehen. ...