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FG Hamburg 29.02.2012 1 K 138/10, NWB 12/2012 S. 964

Gewerbesteuer | Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten verfassungswidrig?

Das FG Hamburg hält die ab dem Jahr 2008 wesentlich geänderte gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten (§ 8 Nr. 1 Buchst. a, d und e GewStG) wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz für verfassungswidrig und hat mit Beschluss vom das BVerfG zur Klärung der Frage angerufen. Der allgemeine Gleichheitssatz fordert eine gleichmäßige Belastung aller Steuerpflichtigen nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, die unter Berücksichtigung des Eigentumsgrundrechts (Art. 14 GG) zu bestimmen ist. Erwirtschaftet der Gewerbetreibende mit seinem Betrieb einen Ertrag und wird dieser besteuert, ohne Aufwendungen – wie etwa im Streitfall die Pachtzinsen – zu berücksichtigen, sei das sog. Ist-Leistungsfähigkeitsprinzip verletzt. Diese Verletzung könne zwar gerechtfertigt sein. Auch kön...