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BFH 15.02.2012 I B 97/11, NWB 12/2012 S. 963

Körperschaftsteuer | Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen und Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften

Der ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Nachzahlungs- und Aussetzungszinsen gehören nach § 10 Nr. 2 KStG 2002 zu den nicht abziehbaren Aufwendungen und mindern deshalb auch nicht die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer. (2) Zinsen auf erstattete Körperschaftsteuerzahlungen (sog. Erstattungszinsen) erhöhen das Einkommen der Kapitalgesellschaften. Die geänderte Rechtsprechung des , BStBl 2011 II S. 503), nach der – für die Rechtslage vor Inkrafttreten des JStG 2010 vom (BGBl 2010 I S. 1768) – auf die Festsetzung von Einkommensteuer entfallende Erstattungszinsen nicht der Einkommensteuer unterliegen, ist auf die Einkommensermittlung von Kapitalgesellschaften, die über keine außerbetriebliche Sphäre verfügen, nicht übertragbar. (3) Aus dem Folgerichtigkeitsgrun...