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NWB Nr. 12 vom Seite 1004

Nachehelicher Unterhalt nach der Entscheidung des

Renaissance der ehelichen Lebensverhältnisse

Dr. Wolfram Viefhues

Nachdem das BVerfG mit seiner Entscheidung vom (1 BvR 918/10 NWB FAAAD-61676) die Verfassungswidrigkeit der Rechtsprechung von den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen und der daraus abgeleiteten Dreiteilungslehre festgestellt hatte, herrschte in der Praxis große Unsicherheit über die weitere Behandlung einschlägiger Fälle (instruktiv Hauß, FamRB 2011 S. 183). Die Reaktion des BGH wurde mit großer Spannung erwartet. Mit seiner Entscheidung vom (XII ZR 151/09 NWB CAAAD-99881) hat der BGH wesentliche Eckpunkte für die rechtliche Bewertung von Unterhaltsverfahren zum nachehelichen Unterhalt festgelegt. Der BGH hat dabei insbesondere deutlich gemacht, in welchen Fällen seine bisherige Rechtsprechung auch nach der Entscheidung des BVerfG weiter Bestand hat. Die Entscheidung betrifft dabei nicht nur Fälle der Konkurrenz von mehreren unterhaltsberechtigten Frauen (den Anwendungsbereich der früheren Dreiteilungslehre), sondern hat auch generell große Bedeutung für die weitere Behandlung von Unterhaltsverfahren zum nachehelichen Unterhalt.

I. Überblick über die vorangegangene Rechtsentwicklung

[i]Abstellen auf die aktuellen EinkommensverhältnisseIn den letzten Jahren hatte der BGH seine Rechtsprechung von den wandelbaren ehelichen Lebe...