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IWB Nr. 5 vom Seite 173

Eintagesgesellschaften in der Russischen Föderation

Ihre Entstehungsformen und ihre Bekämpfung

Konstantin Weber

Der folgende Beitrag befasst sich mit der Entstehung und Bekämpfung der russischen Eintagesgesellschaften. Insbesondere geht es um die Klärung der Frage, wie der Kontrahent einer Eintagesgesellschaft bereits in der Phase der Anbahnung der Geschäfte feststellen kann, ob sein zukünftiger Vertragspartner eine Eintagesgesellschaft ist. Außerdem wird der Frage nachgegangen, ob der Auszug aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen (nachfolgend: EGRUL) den Vertragspartner vor der unerwünschten Kollision mit einer Eintagesgesellschaft absichern kann. Schließlich werden die in Kraft getretenen russischen Gesetzesänderungen zur Bekämpfung der fingierten Eintagesgesellschaften erörtert.

I. Problem und Verbreitung der Eintagesgesellschaften

Da in der Russischen Föderation das zur Gründung einer OOO (GmbH-Äquivalent) notwendige Stammkapital nur noch 10.000 RUB (ca. 250 €) beträgt, sind sog. Eintagesgesellschaften („Kompanii odnodnewki”) beliebt. Sie können zur Steueroptimierung, Haftungsbeschränkung bei Projekten und Arbeitsgemeinschaften, aber auch zur Geschäftsaussonderung völlig legitim sein. In der Regel verhalten sich solche Eintagesg...