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IWB Nr. 5 vom Seite 167

Änderungen der britischen Hinzurechnungsbesteuerung durch den Finance Act 2011

Reform der CFC-Legislation

Martina Tippelhofer

Die Änderungen der britischen Hinzurechnungsbesteuerung sind Teil der laufenden Unternehmenssteuerreform der Regierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Steuersystems im Vereinigten Königreich. Der am verabschiedete Finance Act 2011 enthält dabei sog. CFC interim improvements, die einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Reform der britischen CFC-Legislation (geplant im Frühjahr/Sommer 2012) darstellen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen.

I. Überblick über die bisher geltende CFC-Legislation

Die britischen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung finden sich in den Sec. 747 - 756 und Schedules 24 - 26 des Income und Corporation Tax Act 1988. [i]Tatbestandsvoraussetzungen der CFC-Legislation Danach gilt eine ausländische Gesellschaft dann als „Controlled Foreign Company” (CFC), wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ansässigkeit der Gesellschaft im Ausland;

  • Kontrolle der Gesellschaft durch eine oder mehrere in Großbritannien ansässige Personen (i. S. einer wesentlichen Einflussnahme durch entsprechende Stimm- und/oder Kapitalrechte);

  • Niedrige Besteuerung der Gesellschaft in ihrem Ansässigkeitsstaat (liegt vor bei einer im Vergle...