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Verlustbehandlung bei Personen- und Kapitalgesellschaften in Frankreich
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 162 Im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit, die sich mittlerweile auf viele Ebenen beider Regierungen erstreckt, findet eine feste Zusammenarbeit zwischen dem deutschen und dem französischen Finanzministerium statt. Diese soll dabei helfen, die europäischen Bestrebungen zur Schaffung einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung voranzutreiben. Der Bericht der deutsch-französischen Arbeitsgruppe zur Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung, das sog. Grünbuch, enthält sechs Themenfelder mit Harmonisierungsvorschlägen. Die Vorschläge werden zur Fortentwicklung den Parlamenten und Unternehmen beider Länder vorgelegt, um deren schrittweise Umsetzung ab dem Jahr 2013 vorzubereiten. Nachfolgend sollen die Verlustverrechnungssysteme bei französischen Personen- und Kapitalgesellschaften erläutert und hierbei aufgezeigt werden, welche Maßnahmen zur Harmonisierung in diesem Themenfeld bereits erfolgten und laut Grünbuch und sog. Zwölf-Punkte-Plan der deutschen Regierungskoalition angedacht sind.
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I. Personengesellschaften
[i]Keine Harmonisierung der Verlustverrechnung In einem der französischen Nationalversammlun...