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IWB Nr. 5 vom Seite 162

Verlustbehandlung bei Personen- und Kapitalgesellschaften in Frankreich

Harmonisierung der deutschen und französischen Unternehmensbesteuerung

Thomas Jansen

Im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit, die sich mittlerweile auf viele Ebenen beider Regierungen erstreckt, findet eine feste Zusammenarbeit zwischen dem deutschen und dem französischen Finanzministerium statt. Diese soll dabei helfen, die europäischen Bestrebungen zur Schaffung einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung voranzutreiben. Deutschland und Frankreich werden laut Aussage des deutschen Bundesfinanzministers insbesondere mit der Erarbeitung eines gemeinsamen Körperschaftsteuersystems auf europäischer Ebene vorangehen. Der Bericht der deutsch-französischen Arbeitsgruppe zur Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung, das sog. Grünbuch, enthält sechs Themenfelder mit Harmonisierungsvorschlägen. Die Vorschläge werden als Diskussionsgrundlage bzw. zur Fortentwicklung den Parlamenten und Unternehmen beider Länder vorgelegt, um deren schrittweise Umsetzung ab dem Jahr 2013 vorzubereiten. Nachfolgend sollen die Verlustverrechnungssysteme bei französischen Personen- und Kapitalgesellschaften erläutert und hierbei aufgezeigt werden, welche Maßnahmen zur binationalen Harmonisierung in diesem Themenfeld bereits ...