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PiR Nr. 3 vom Seite 95

Bestimmung des Anteils nicht-beherrschender Gesellschafter bei mittelbarer Beteiligung

Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Der Anteil nicht-beherrschender Gesellschafter ( non-controlling interest) an dem (Konzern-)Eigenkapital ist residual zu bestimmen . I. S. einer Negativabgrenzung sind all diejenigen Bestandteile des Eigenkapitals, die nicht dem beherrschenden Gesellschafter zuzurechnen sind, als non-controlling interest (NCI) auszuweisen. Werden (isoliert) nur gesellschaftsrechtliche Beteiligungen betrachtet, sind als nicht-beherrschende Gesellschafter zu unterscheiden:

  • Gesellschafter ohne Beziehung zum Konzern (unabhängige Anteilseigner) und

  • Gesellschafter bzw. Gesellschaften mit Beziehung zum Konzern, die selbst allerdings als assoziierte Unternehmen oder joint ventures nur at equity konsolidiert oder als Tochterunternehmen wegen Unwesentlichkeit überhaupt nicht konsolidiert werden.

Insoweit als eine Beziehung der non-controlling interest zum Konzern besteht, ergeben sich Rückwirkungen auf den effektiven Anteil ( effective ownership interest) des beherrschenden Gesellschafters an einem, in den Konsolidierungskreis einbezogenen (Tochter-)Unternehmen.

II. Bestimmung des effektiven Anteils

1. Besonderheiten bei equity-Beteiligungen

Ist ein voll oder quotal in den Konsolidierungskreis einbezogenes Unternehmen

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