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Frankreich | Zinsen innerhalb verbundener Unternehmen – Festsetzung des steuerlich abzugsfähigen Zinssatzes
Zinsen auf Gesellschafterdarlehen sind grundsätzlich nur bis zu dem von der Finanzverwaltung festgelegten Zinssatz steuerlich abzugsfähig. Dieser beträgt für zwölfmonatige Geschäftsjahre je nach Bilanzstichtag derzeit:
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Bilanzstichtag
|
Maximaler Zinssatz
|
- | 3,99 % |
- | 4,02 % |
- | 4,05 % |
[i]Die Regelung betrifft alle Zinsen, innerhalb in- oder ausländischer verbundener UnternehmenDiese Regelung betrifft seit dem alle Zinsen, die innerhalb inländischer oder ausländischer verbundener Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus sind jedoch weitere Kriterien, die trotz Anwendung des korrekten Zinssatzes die Abzugsfähigkeit der Zinsen einschränken können (u. a. Höhe des Eigenkapitals im Vergleich zum Darlehen, Gesamtsumme der Zinsaufwendungen gemessen am laufenden Ergebnis), zu berücksichtigen....