IWB Nr. 4 vom Seite 1

Schwerpunktentscheidungen des BFH und die Zusammenarbeit mit der Schweiz und Frankreich

Thorsten Kunde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

In [i]Schwerpunktentscheidungen des BFH im laufenden Jahr 2012 seinem Jahresbericht 2011 weist der BFH u. a. auf Schwerpunktentscheidungen hin, mit denen im Jahr 2012 voraussichtlich gerechnet werden kann. Für den Bereich des internationalen Steuerrechts sind dies insbesondere die Entscheidungen des I. Senats zur Frage, ob ein Treaty Override verfassungswidrig ist. In den Revisionsverfahren I R 66/09, I R 5/11 und I R 27/11 steht die grundsätzliche Frage im Streit, in welchen Grenzen der nationale Gesetzgeber berechtigt ist, sich einseitig über Regelungen eines mit einem anderen Staat geschlossenen DBA hinwegzusetzen. Ferner wird durch den I. Senat und den IV. Senat die Mindestbesteuerung im Fokus stehen. Dabei wird die Verfassungsmäßigkeit der seit dem Jahr 2004 geltenden sog. Mindestbesteuerung für körperschaftsteuerliche Verluste in dem Verfahren I R 9/11 auf dem Prüfstand stehen. Der IV. Senat wird sich im Verfahren IV R 36/10 mit der Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung im Rahmen der Gewerbesteuer befassen.

Nachdem [i]Steuerabkommen mit der Schweizkürzlich eine der ältesten Privatbanken in der Schweiz durch die New Yorker Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verklagt worden ist, stellt sich aktuell die Frage nach dem Fortschritt des ausgehandelten Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz. Die gewöhnlich gut unterrichteten Kreise berichten von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die im Laufe des Monats März Vorschläge für eine Zustimmung des Bundesrats zum Abkommen erarbeiten wird. Schon jetzt zeichnet sich ein zeitlicher Engpass auf Seiten der Schweizer Banken ab, da die Umstellung der EDV-Systeme mit erheblichem zeitlichem Aufwand verbunden ist. Bleibt abzuwarten wie der Alternativvorschlag zu einer sicheren Einnahme von 2 Mrd. € aus den Tresoren Schweizer Banken ausgestaltet sein wird. Im Mai wird es eine Veranstaltung in Berlin zur „Abgeltungsteuer in der politischen Diskussion” geben. Ein einfaches Funktionieren der Abgeltungsteuer setzt ein abschließendes Steuerabzugsverfahren voraus.

Bereits [i]„Reform der Unternehmensbesteuerung”in den Stand einer Reform der Unternehmensbesteuerung haben es die Resultate des Grünbuchs der deutsch-französichen Zusammenarbeit geschafft. Noch in diesem Jahr sollen die Unternehmen um 2 Mrd. € entlastet werden, wenn es nach den Vorstellungen der Regierungskoalition geht. Die durchaus sinnvolle Verwendung der Zahlungen aus der Schweiz zugunsten der Entlastung der Unternehmen in Deutschland scheint zu einfach. Der Schein trügt nicht, denn im kommenden Jahr wird in Deutschland gewählt.

Beste Grüße

Thorsten Kunde

Fundstelle(n):
IWB 4 / 2012 Seite 1
JAAAE-02542